Arbeitsrecht
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht.
Im Folgenden habe ich einige Schlagworte zum Thema Arbeitsrecht aufgeführt. Für Erklärungen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.
Abfindung
Abfindung
Unter einer Abfindung wird eine einmalige (Geld-)Leistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden. Diese Leistung dient der Abgeltung weiterer Rechtsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Gerne prüfe ich, ob in Ihrem Fall eine Abfindung gezahlt werden muss und übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder wehre unberechtigte Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer ab.
Abmahnung
Abmahnung
Eine Abmahnung stellt meist die Vorstufe der Kündigung dar.
Ab wann eine Abmahnung gerechtfertigt ist, oder ob eine erhaltene Abmahnung den Voraussetzungen einer Verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung genügt, kläre ich gerne zusammen mit Ihnen.
Auch als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, bei einer Verletzung der Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber, eine Abmahnung gegenüber Ihrem Arbeitgeber auszusprechen. Wie Sie diese Formulieren und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, kläre ich gerne mit Ihnen bei einer persönlichen Beratung.
Arbeitsrecht im Verein
Arbeitsrecht im Verein
Aufgrund meiner Spezialisierung auf das Vereins- und das Arbeitsrecht kann ich Ihnen bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, gerade im Verein behilflich sein.
Sei es, dass der Verein Arbeitnehmer beschäftigt oder dass Übungsleiter im Verein tätig sind. Auch Fragen der Vergütung von Vorstandsmitgliedern sollten, gerade im Hinblick auf die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG), klar geregelt sein. Hier sollte neben einer entsprechenden Satzungsregelung auch eine vertragliche Regelung getroffen werden.
Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis
Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht nach § 109 GewO und § 630 BGB.
Doch leider hat dieses Zeugnis rein gar nichts mit einem Schulzeugnis gemein. Klare Noten nach dem Schema „sehr gut“ bis „ungenügend“ sind vergeblich zu suchen. An Stelle von Punkten oder Schulnoten sind verklausulierte Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ oder „zu unserer Zufriedenheit“ zu finden. Diese richtig zu deuten fällt oft schwer und können bei einer falschen Deutung negative Auswirkungen auf Ihre berufliche Zukunft haben. Teilweise ergeben sich Deutungsmöglichkeiten, wenn ein bestimmtes Papier verwendet wird oder bestimmte Formatierungen gewählt wurden
Gerne helfe ich Ihnen bei der Analyse eines erhaltenen Arbeitszeugnisses oder erstelle für Sie Zeugnisse für Mitarbeiter, die Ihren Betrieb verlassen
Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse
Gerade in Zeiten schwieriger Wirtschaftslage bedienen sich immer mehr Arbeitgeber eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen klar auf der Hand: Eine Kündigung ist nicht nötig. Der Arbeitsvertrag läuft automatisch mit Ablauf der Befristung aus. Die Nachteile für den Arbeitnehmer sind ebenso offensichtlich. An eine langfristige Lebensplanung ist nicht zu denken, da die Arbeitslosigkeit quasi schon „in Planung“ ist.
Aus diesem Grund kann es äußerst wichtig sein, zu klären, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis überhaupt zulässig ist, bzw. in welchen Fällen ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgedeutet werden kann.
Sollten Sie Zweifel an der Zulässigkeit Ihres Arbeitsvertrages haben, räume ich diese gerne zusammen mit ihnen aus der Welt. Ebenso helfe ich Ihnen gerne bei der Ausformulierung eines Arbeitsvertrages für einen befristet Beschäftigten, oder bei der praktischen Umsetzung
Betriebsratswahl
Betriebsratswahl
Wenn Sie einen Betriebsrat erstmalig bilden möchten oder außerhalb der regulären Wahlperiode (§ 13 BetrVG) eine Betriebsratswahl durchführen möchten, kann ich Sie gerne – auch im Rahmen einer Schulung- unterstützen.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Neben der Betreuung und Beratung im Bereich des sog. „Individualarbeitsrechts“ berate und vertrete ich auch häufig Betriebsräte. Da ich in diesem Bereich seit einigen Jahren als Referent tätig bin, kann ich Sie gerne im Rahmen einer Inhouse – Schulung über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- oder Betriebsverfassungsrecht informieren.
Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung
Die geringfügigen Beschäftigungen, auch 400-Euro- oder Minijob genannt, stellen seit der Neuregelung im April 2003 eine echte Alternative für Arbeitgeber dar. Die geringen pauschalen Abgaben des Arbeitgebers erhöhen die Attraktivität und sind somit als Einstellungsanreiz gedacht.
Eine geringfügige Beschäftigung kann aufgrund des Arbeitslohnes (Entgeltgeringfügigkeit), der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (Zeitgeringfügigkeit) oder der Beschäftigung in einem privaten Haushalt (Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten) bestehen.
Vielfach wird vergessen, dass ein geringfügig Beschäftigter ebenfalls Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.
In diesem Zusammenhang berate ich Sie gerne bei der Einstellung eines geringfügig Beschäftigten, oder bei der Analyse Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Insolvenz des Arbeitgebers
Insolvenz des Arbeitgebers
Mein Arbeitgeber ist pleite, wie und von wem bekomme ich jetzt meinen Arbeitslohn? Was passiert mit den Gehältern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?Wie sicher ist mein Arbeitsplatz? Kann ich „von Heute auf Morgen“ gekündigt werden?
Dies sind exemplarisch Fragen, die ich gerne für Sie beantworten möchte
Kündigung
Kündigung
Ist die Kündigung ausgesprochen ist meist alles zu spät. – So denken viele Arbeitnehmer, die sich einer Kündigung ausgesetzt sehen.
Doch gerade bei sog. außerordentlichen Kündigungen (die sog „fristlose Kündigung“) werden vom Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Gültigkeit gestellt.
Generell ist bei einer erhaltenen Kündigung Eile geboten. Ich empfehle Ihnen daher, sich schnellstmöglich mit mir in Verbindung zu setzen, falls ich Ihre Möglichkeiten prüfen oder Sie gerichtlich vertreten soll.
Auch wenn sie der Auffassung sind, dass der Arbeitgeber hier keine Kündigung aussprechen durfte, müssen Sie die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen, da ansonsten auch eine unwirksame Kündigung in rechtliche Bestandskraft erwachsen kann.
Auch die durch den Arbeitgeber vorgebrachten Gründe sind manchmal nicht ausreichend für eine Kündigung. So wäre es beispielsweise nicht ausreichend, wenn der Arbeitgeber „betriebsbedingte Gründe“ angibt. Hier wäre es beispielsweise weiter erforderlich, dass eine sog. „Sozialauswahl“ vorgenommen wird.
Kündigungsschutz
Kündigungsschutz
Im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz herrschen viele Unklarheiten und Gerüchte.
Kann ich als werdende Mutter überhaupt gekündigt werden?
Welche Kündigungsschutzrechte habe ich als Betriebsrat oder als Wahlbewerber auf ein Amt im Betriebsrat.
Welche Rechte ergeben sich aus der Eigenschaft als Schwerbehinderter?
Gibt es eine Unkündbarkeit?
Was ist eine Kündigungsschutzklage und wie sind hierbei die Fristen?
Gerne helfe ich Ihnen in diesem Zusammenhang Licht ins Dunkle zu bringen und Ihre Interessen, notfalls gerichtlich, durchzusetzen.
Kurzarbeit
Kurzarbeit
Eine weitere Folgeerscheinung der Wirtschaftskrise ist die sogenannte Kurzarbeit.
Unter Kurzarbeit wird die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit oder der planmäßige Ausfall von Arbeitstagen aus betrieblichen Gründen verstanden.
Wann Kurzarbeit möglich ist und wie Sie sich gegen unbegründete Kurzarbeit wehren können, kläre ich gerne mit Ihnen bei einem persönlichen Gespräch.
Leiharbeit
Leiharbeit
Die Leiharbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung, war bis 1971 in Deutschland verboten.
Doch seit der immer weiter fortschreitenden Globalisierung und der damit verbundenen Rationalisierung der Arbeitsmärkte weltweit, sind neue Ansätze und Ideen für das Ziel der Vollbeschäftigung gefragt.
Bei den Fragen welche Rechte Sie als Leiharbeiter genießen und wie Sie Leiharbeiter optimal in Ihrem Betrieb einsetzen berate ich Sie gerne.
Mobbing
Mobbing
Ein oft totgeschwiegenes Thema stellt das Mobbing am Arbeitsplatz dar. Diese Form des Psychoterrors kann erhebliche gesundheitliche Folgen für den Betroffenen haben. Angefangen von der täglichen Angst vor dem nächsten Arbeitstag bis hin zu schweren Depressionen. Für den Arbeitgeber hat ein Mobbing-Fall meist ein schlechtes Betriebsklima und Krankheitsbedingte Arbeitnehmerausfälle zur Folge.
Dass eine derartige Situation weder für den Arbeitnehmer, noch für den Arbeitgeber von Vorteil ist, erklärt sich von selbst.
Wie Sie gegen Mobbing am Arbeitsplatz, notfalls gerichtlich, vorgehen können, bespreche ich gerne mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber/ Arbeitnehmer.
Sachverständiger nach § 80 Absatz 3 BetrVG
Sachverständiger nach § 80 Absatz 3 BetrVG
Gerne unterstütze ich Ihr Gremium als Sachverständiger; beachten sie hier bitte das Erfordernis der Abstimmung mit dem Arbeitsgeber.
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit
Unter Schwarzarbeit, die seit dem 23.07.2004 in einem eigenen Gesetz, dem SchwarzArbG, geregelt ist, wird eine Vielzahl von Verstößen gegen Steuer-, Sozialversicherungsrecht oder Auflagen an eine Tätigkeit verstanden. Eine Legaldefinition (= Definition vom Gesetzgeber im Gesetz) ist in §1 Abs. 2 SchwarzArbG zu finden.
Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl die Tätigkeit in Form eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht wird.
Die Vorteile des Arbeitgebers bestehen darin, dass die „normalen“ Arbeitnehmerrechte wie bspw. der Kündigungsschutz nicht gelten. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Sozialabgaben geleistet werden müssen.
Eine soziale Absicherung für den Scheinselbstständigen/ Selbstständigen besteht folglich nicht. Allerdings erhöht der Selbstständige seine Attraktivität für den Arbeitsmarkt, durch die geringen Kosten für den Auftraggeber.
Schlussendlich muss festgehalten werden, dass Scheinselbstständigkeit, wenn sie denn bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, meist erhebliche Nachzahlungen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zur Folge hat.
Gerne Prüfe ich, ob Sie beruhigt der nächsten Betriebsprüfung entgegensehen können, oder ob eine Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses nötig ist.


